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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
der GenussKultur AG

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von der GenussKultur AG (nachfolgend GKAG) angebotenen und/oder erbrachten Dienstleistungen gegenüber ihren Restaurant-Gästen sowie den getroffenen Verträgen mit Catering- und Event-Kund*innen. Zudem gelten die vorliegenden AGB für alle der GKAG offerierten und/oder getätigten Leistungen und Lieferungen sowie Anfragen der Gäste (bspw. Tischreservation, Online-Shop, etc.).

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) wird eine faire und transparente Kundenbeziehung bezweckt. Beim Absenden einer Reservation/Bestellung erklären Sie sich mit den AGB der GKAG einverstanden.

1.2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der GKAG und ihren Kund*innen kommt in folgenden Fällen zustande:

- Bei der Reservation (online oder manuell) eines Tisches in den Restaurants.

- Beim Kauf von Produkten im Online-Shop, Delivery und Event-Tickets.

- Bei der Buchungsbestätigung seitens GKAG für Events und Caterings.

- Bei der Auftragserteilung durch den Kunden für Dienstleistungen wie Beratungsmandate, Projektleitungen, etc.

Reservationen und Bestellungen, auch online, sind nur gültig, wenn sie durch handlungsfähige, volljährige Personen getätigt werden. Durch Anklicken des Buttons «Reservieren» bzw. «Reservieren und online bezahlen» geben Sie eine verbindliche Bestellung/Anmeldung bzw. Reservationen für die entsprechenden Dienstleistungen ab. Die entsprechende Bestätigung erhalten Sie kurz darauf per E-Mail oder SMS. Damit ist der Kaufvertrag gültig geschlossen.

2. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

2.1 Preise

Alle Preise der GKAG verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (zurzeit 7.7%). Die GKAG hat ausdrücklich das Recht, die angegebenen Preise jederzeit unangekündigt und ohne nähere Erläuterung anzupassen. Für die effektive Berechnung der Preise gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2.2 Leitungen von Dritten

Die GKAG hat das Recht, Aufwände durch Dritte, welche bei Vertragsabschluss (noch) nicht erwartet oder kalkuliert wurden, direkt den Kund*innen mittels schriftlicher Begründung weiter zu verrechnen. Dies betrifft insbesondere den Vertragsabschluss bezüglich Caterings/Events sowie die weiteren Dienstleistungen (Beratungsmandate, Projektleitungen, etc.).

2.3 Rechnungsstellung

Sofern die Rechnung nicht unmittelbar beim Vertragsabschluss oder vor Ort (bspw. Restaurant-Besuch) bezahlt wird, gelten die generellen Zahlungskonditionen von 30 Tage netto. Durch das Ausfüllen und Übermitteln Ihrer Bestellung/Anmeldung oder Reservation ermächtigen Sie GKAG die anfallenden Kosten Ihrer Kreditkarte zu belasten.

3. Rücktritt seitens Kund*in

Wird ein Vertrag seitens Kund*in gekündigt, haften diese in jedem Fall für die bereits von der GKAG oder ihren Subunternehmer*innen vorgenommenen Leistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche der GKAG bei Kündigung eines Vertrags richten sich nach den folgenden Bestimmungen:

3.1 Tischreservation

Bis 3 Stunden vor der Reservation mit Ankündigung       CHF 0.00

No-Show                                                           CHF 150.00 pro Person

3.2 Online-Shop, Delivery, Event-Tickets

Es besteht kein Rücktrittsrecht.

3.3 Caterings/Events

Bis 14 Tage vor dem Anlass                        0 %

Bis 7 Tage vor dem Anlass                          50 % des vereinbarten Verkaufspreises

Bis 3 Tage vor dem Anlass                          75 % des vereinbarten Verkaufspreises

Bis zum Anlasstag                                     100 % des vereinbarten Verkaufspreises

Als Basis für die Berechnung des entgangenen Umsatzes gilt die Auftragsbestätigung. Zusätzlich vereinbarte Sonderleistungen, welche infolge der Absage nutzlos werden, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

3.4 Weitere Dienstleistungen

Zusätzlicher Unkostenbeitrag von 50 % des vereinbarten Honorars.

4. Rücktritt GKAG

Hat die GKAG Anlass zur Annahme, dass eine Veranstaltung oder einzelne Personengruppen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder ihren Ruf/Werte oder den-/diejenigen von Dritten gefährdet/verletzt, so ist sie berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Entschädigung an die Kund*innen oder an vertragsnahe Dritte durch Vertragsrücktritt aufzulösen.

5. Weiteres

5.1 Sorgfaltspflicht

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der GKAG oder Dritten hat unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht und ausschliesslich zum vereinbarten Zweck zu erfolgen. Anweisungen von Mitarbeitenden der GKAG ist ausnahmslos nachzukommen.

5.2 Zeiten

Unsere Restaurants werden um 23:00 Uhr geschlossen. Wird eine Verlängerung gewünscht, werden zusätzliche Kosten für die Service- und Küchenmitarbeitende sowie wenn nötig die Gebühr für die Bewilligung der Verlängerung der Polizeistunde verrechnet.

6. Catering und Events

6.1 Teilnehmende

14 Tage vor einem Anlass benötigen wir eine ungefähre Zahl der Teilnehmenden. Bis spätestens vier Werktage vor einem Anlass benötigen wir die definitive, verbindliche Personenzahl als Verrechnungsgrundlage.

7. Haftung

Die Kund*innen haften für alle Beschädigungen und Verluste, die durch sie selbst verursacht werden.

Die GKAG lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Sie übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Ebenso lehnt die GKAG die Haftung für Personenschäden ab.

8. Datenschutz

GKAG verwendet sämtliche ihr zur Kenntnis gelangten Daten von Kunden im Rahmen der gesetzlich anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzbestimmungen, insbesondere finden die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Anwendung sowie diejenigen zur europäischen Datenschutzverordnung, sofern ein Bezug zur EU besteht.

Die Datenschutzerklärung von GKAG findet alternativ Anwendung und ist abrufbar unter https://www.restaurant-zoe.com.

8.1 Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung

Die Datenverarbeitung ist ohne explizite Einwilligung gemäss DSG erlaubt, solange diese zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Zu diesem Zweck dürfen Personendaten an Auftragsverarbeiter weitergegeben werden.

8.2 Datenerfassung

GKAG erfasst im Rahmen der Vertragsverhandlungen Kundendaten entweder in direkten Kontakt oder online unter Hinweis der Datenerfassung. Neben Personendaten werden je nach Vertragsinhalt weitere notwendige Daten wie bspw. Telefonnummern, Strasse, Emailadresse, IP-Adressen etc.

8.3 Zweck der Datenbearbeitung

Die von GKAG erfassten Daten werden einzig zum Zwecke der Kundenbetreuung sowie zur konkreten Vertragserfüllung genutzt. GKAG orientiert die Kunden über den Zweck der Datenverarbeitung. Weiter sichert und schützt GKAG alle Personendaten gegen unbefugte Zugriffe nach dem aktuellen Stand der Technik.

Zweck der Datenverarbeitung und Speicherung ist primär die Vorbestellung (Reservation) von Dienstleistungen (Tisch, Raum. Service etc.) sowie die Sicherstellung der nachträglichen Zahlung, konkret die gegensietige Vertragserfüllung.

Weiter rechtfertigen berechtigte Interessen die Datenverarbeitung. Berechtigte Interessen können ideeller als auch wirtschaftlicher Natur sein. Als anerkannten Zweck gilt bspw. die Fehlerbehebung, Produktverbesserung, Qualitätssicherung oder Direktwerbung. Darunter fällt das Ansprechen von Personen mit werblichen Informationen bspw. durch Telefon, E-Mail, Brief.

8.4 Umfang der Datenbearbeitung

GKAG verwendet nur so viele Daten wie zur Zweckerfüllung notwendig und löscht nicht weiter benötigte Daten unaufgefordert und unverzüglich.

8.5 Weitergabe an Dritte - Auftragsbearbeiter

Sofern GKAG zur Vertragserfüllung mit Dritten zusammenarbeitet oder sonst jemandem die Bearbeitung der Personendaten anvertraut, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) abgeschlossen mit dem Dritten als Auftragsbearbeiter. GKAG verfügt daher über ein Weisungsrecht gegenüber dem Dritten (Auftragsbearbeiter). Der Auftragsbearbeiter darf die Daten nur zum Zweck des ein Auftragsverarbeitungsvertrags (AV) nutzen und nicht für sich selbst. Dritte oder Auftragsbearbeiter sind im gleichen Umfang wie GKAG zum Datenschutz verpflichtet.

8.6 Übermittlung ins Ausland

GKAG ist berechtigt, die Daten an Dritte im Ausland zu übermitteln, sofern die Erfüllung dieses Vertrags zweckmässig ist. Dritte im Ausland sind im gleichen Umfang wie GKAG zum Datenschutz verpflichtet. Ein vergleichbares Datenschutzniveau trifft aktuell mindestens auf alle EU-Staaten zu. Entspricht das Datenschutzniveau in einem Land nicht dem schweizerischen, stellt GKAG dies vertraglich sicher.

8.7 Einwilligung

Durch Erteilung des Auftrages an GKAG, sei dies mündlich, schriftlich per Signatur, per E-Mail, auf der Reservationsoberfläche oder auf andere Weise, willigt die betroffene Person in die Verarbeitung, Aufbewahrung, Weiterleitung und anderweitiger Verarbeitung ihrer Personendaten ein. Diese Einwilligung gilt auch für Mitarbeiter und Organe von Unternehmen jeglicher Art. Ausgenommen davon ist die Einwilligung in die Zustellung eines Newsletters oder anderweitiger Werbung, ausser Direktwerbung, durch GKAG. In diesen Fällen muss der Betroffene explizit im «Double-opt-in-Verfahren» zustimmen.

Vorliegende Einwilligung kann jederzeit schriftlich per Einschreiben widerrufen werden. Verursacht der Widerruf der vorliegenden Einwilligung bei GKAG Kosten, Schaden und/oder entgangener Gewinn, bleibt die diesbezügliche Geltendmachung durch GKAG ausdrücklich vorbehalten. Verunmöglicht ein Widerruf der der erteilten Einwilligung die Vertragserfüllung durch GKAG, zeitigt dies dieselben Folgen wie bei einem vorzeitigen Vertragsrücktritt.

8.8 Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung

Der Kunde kann seine Datenschutzrechte jederzeit geltend machen und Auskunft verlangen, ob und welche Personendaten über ihn bearbeitet werden. Unter Identitätsnachweis kann der Kunde seine Personendaten jederzeit auf schriftliches Begehren hin berichtigen, sperren oder löschen lassen. Die Sperrung oder Löschung der Personendaten erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten.

Dem Kunden ist bewusst, dass die Sperrung oder Löschung von Daten den Ausschluss oder Untergang gewisser vertraglicher Leistungen bewirken kann. Diesfalls hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags.

8.9 Datensicherheit

GKAG schützt die Daten den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und ergreift alle adäquaten Massnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.

9. Schlussbemerkungen

9.1 Geltungsdauer

Die GKAG behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorgängige Information der Kund*innen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.restaurant-zoe.com oder auf Anfrage erhältlich.

9.2 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommen.

9.3 Gerichtsstand|Anwendbares Recht

Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, sofern kein zwingender Gerichtsstand entgegenseht.

10. Impressum

GenussKultur AG

Weyermannstrasse 28

3008 Bern

031 318 33 33

hello@restaurant-zoe.com

Bern, März 2023

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